Zunächst sorgte die Entscheidung der EZB, den Leitzins auf null zu setzen, nicht für die erwartete Hausse auf dem Börsenparkett. Im Gegenteil: Der DAX ließ nach einem kurzen Anstieg ordentlich Federn und fiel unter 9.500 Punkte. Offenbar befürchteten viele Akteure, dass die EZB nun mit ihrem Latein am Ende wäre. Doch mittlerweile geben sich die […]
Aktuelle News
Garantieversprechen kosten (immer mehr) Geld
05.04.2016
Nach den Finanzmarktturbulenzen der letzten Jahre stehen Garantien in der Altersvorsorge hoch im Kurs. Zugunsten der Planbarkeit verzichten viele Privatanleger auf eine nennenswerte Rendite. Vor welche Herausforderungen dieser Trend die Versicherer stellt, verdeutlicht eine neue Studie: Ihr zufolge ist die Summe, die man heute als Einmalzahlung für eine garantierte lebenslange Rente von 100 Euro monatlich […]
Immer wieder mal wird die Qualität der Anlageberatung in Banken thematisiert, was in der Regel für einen kurzen Aufreger sorgt. Sodann geraten die Erkenntnisse bei vielen Privatanlegern wieder in Vergessenheit, und bei nächster Gelegenheit wird, wie immer schon, der „Bankbeamte“ erneut konsultiert. Eine neue Studie der Zeitschrift „Finanztest“ hat nun jedoch das Zeug, für nachhaltigere Aufklärung zu sorgen.
Die Anlageberatung bei 23 deutschen Geldinstituten, Genossenschaftsbanken und Sparkassen wurde systematisch unter die Lupe genommen. Dazu ließen sich „geschulte Laien“ insgesamt 160 Mal zur Anlage von 45.000 Euro für zehn Jahre beraten. Das Ergebnis ist ein Armutszeugnis für die Branche: Nur 3 der 23 untersuchten Institute erhielten ein „gut“, ein „sehr gut“ wurde gar nicht vergeben. Zu riskant, zu teuer, nicht im Einklang mit den Kundenwünschen: Die Anlageempfehlungen der Banken sind gewiss keine Empfehlung wert.
Bis zu vollwertiger künstlicher Intelligenz ist es zwar noch ein weiter Weg. Doch nach Meinung einiger Start-up-Unternehmen reichen die Rechenleistung und die Programmiermöglichkeiten heutzutage durchaus, um eine Standard-Vermögensberatung zu ersetzen. Demzufolge steht eine Umwälzung bevor: Die Roboberatung werde in der Breite Einzug halten, Investmententscheidungen würden an Logarithmen delegiert.
Die ersten verfügbaren digitalen Berater lassen allerdings noch nicht das Potenzial für eine Revolution erkennen. Eher holzschnittartig wird ein Fragenkatalog abgearbeitet, der die Situation des Kunden, seine Risikoneigung und Anlageziele erfasst. Am Ende werden dann verschiedene Produkte empfohlen – wobei nicht immer klar ist, warum gerade sie ausgewählt werden und ob gegebenenfalls Geschäftsverbindungen zu den Emittenten bestehen.
Kommende Generationen sollen differenzierter zu Werke gehen, lassen die Roboberatungs-Pioniere verlauten. Es bleibt abzuwarten, wie weit die künstliche Intelligenz auf diesem Feld kommen wird.
Höchstnote für 8 private Krankenversicherer
14.03.2016
Unternehmensbilanz, Service und die Entwicklung der Bestandsbeiträge standen beim jüngsten „Rating Private Krankenversicherer“ des Branchendienstes „map-report“ im Fokus. 17 deutsche Gesellschaften lieferten in diesem Jahr die erforderlichen Daten, womit gemessen an den Beitragseinnahmen 65 Prozent des Marktes vertreten waren.
Vom hohen Niveau der Anbieterlandschaft zeugt die Tatsache, dass mit acht Versicherern knapp die Hälfte der Teilnehmer die Höchstnote „mmm“ erhielt: Debeka, Signal, Provinzial, Deutscher Ring, Barmenia, Alte Oldenburger, SDK und Concordia.
Erstmals wurde in diesem Jahr auch die Transparenz der Geschäftsberichte bewertet. Mit 40 von maximal 100 Punkten macht der Bilanzbereich (Nettorendite, RfB-Quoten, versicherungsgeschäftliche Ergebnis- und Überschussverwendungsquote usw.) den Löwenanteil am Rating aus. 35 Punkte waren bei der Bestandsbeitragsentwicklung drin, die verbleibenden 25 gab es für den Service (Leistungsprozesse, Beschwerden bei BaFin und PKV-Ombudsmann, Storno, Gesundheitsmanagement).
Das Sparbuch ist unkaputtbar
03.03.2016
Die Sicherheit hat in der Gunst der deutschen Anleger laut einer aktuellen forsa-Studie wieder Boden gutgemacht. Nur 8 Prozent legen Wert auf eine hohe Rendite, während fast die Hälfte (48 Prozent) nach wie vor dem Sparbuch die Treue hält – obwohl dieses mit seiner geringen Verzinsung de facto Geld vernichtet.
In der letztjährigen Umfrage hatte sich noch eine Tendenz zu mehr Flexibilität gezeigt. So hatte Sicherheit 2015 nur für 43 Prozent der Befragten oberste Priorität bei der Geldanlage. In diesem Jahr sind es 54 Prozent. Analog dazu hat auch die Beliebtheit der Kapitallebensversicherung zugenommen, die nach 30 Prozent im Vorjahr nun von 34 Prozent der Deutschen favorisiert wird. Immobilien legten ebenfalls zu und werden aktuell von 30 Prozent der hiesigen Anleger als Investmentform genutzt (2015: 25 Prozent). Zu diesem Trend in Richtung Sachwerte – nicht jedoch zur Sparbuch-Popularität – passt, dass die Angst vor Inflation gleichfalls zugenommen hat: Während im letzten Jahr 55 Prozent diese Befürchtung hegten, sind es in diesem 63 Prozent.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
Abgeltungssteuer wackelt
11.02.2016
Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden.
Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften.
Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
